1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der NK Bau Montageservice gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebot & Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Zeichnungen, Pläne, Mengen- und Leistungsangaben sind Näherungswerte; technische Änderungen, die Funktion und Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen und Maße verantwortlich.
3. Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß bzw. tatsächlich erbrachter Leistung gemäß unseren Einheitspreisen. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt können vereinbart und gefordert werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen.
4. Leistungsumfang & Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung sowie etwaigen Plänen. Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind, sind eingeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Änderungswünsche des Auftraggebers sind schriftlich anzuzeigen. Mehr- oder Minderleistungen werden nach den vereinbarten Einheitspreisen bzw. ortsüblichen Sätzen vergütet. Termin- und Kostenfolgen aus Änderungen oder zusätzlichen Leistungen verlängern/erhöhen sich angemessen.
5. Termine & Verzug
Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Streik, Materialknappheit, behördliche Anordnungen oder andere, von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen; hierüber informieren wir den Auftraggeber unverzüglich. Gerät der Auftraggeber mit Mitwirkungshandlungen oder Zahlungen in Verzug, ruhen unsere Leistungspflichten; entstehende Mehrkosten gehen zu seinen Lasten.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Zugänge bereit. Er sorgt für freie Zufahrt, gesicherte Baustellenbedingungen, Baustrom, Bauwasser und Entsorgungsmöglichkeiten, soweit erforderlich. Er hat den Bauablauf mit anderen Gewerken zu koordinieren und uns Hindernisse oder Mängel unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und unserer Anzeige der Abnahmebereitschaft. Teilabnahmen sind für in sich abgeschlossene Leistungen zulässig. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder sie nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Anzeige unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über; die Vergütung wird fällig.
8. Gewährleistung & Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB/VOB, soweit vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme, im Übrigen 2 Jahre, sofern keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wir haben das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Schäden infolge fehlerhafter Mitwirkung oder Vorgaben des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Pflichten entstehen. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus Weiterveräußerung oder Einbau in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details zu Art, Umfang und Zwecken der Verarbeitung sowie zu Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.myrealwork.de/datenschutz.
12. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung; hilfsweise gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.